E-Card „NG“ (Next Generation)
die - sein Einverständnis vorausgesetzt – für den Bürger/Patienten und auch
für den Behandler (GDA) verbesserte Funktionalität und Mehrwert bringen
und von der Chipkartengesellschaft/Sozialversicherung rasch und kostengünstig („Quick-Win“)
umgesetzt werden können
nachzudenken:
zum Beispiel:
Notfalldaten (Ansprechperson, med.
Informationen)
Angabe von Vertrauensarzt/ärzten,
die Dokumente/Befunde automatisch erhalten sollen (siehe ELGA
„light“)
Information, ob eine Patientenverfügung
besteht und wie sie zugänglich ist
e-Impfpass
e-Blutspendeausweis
etc.
Diese Informationen könnten offline (auf der Karte) und/oder
online (mittels der Karte
abrufbar) zugänglich sein.
Der Bürger/Patient selbst – mit
Hilfe der E-Card als Bürgerkarte – über ein Gesundheitsportal oder
Servicestellen bei den GDA`s (z.B. Ärzten, Apotheker oder der
Sozialversicherung gegen entsprechende
Aufwandsentschädigung ) sollten diese Daten
einpflegen und aktualisieren
Verbesserungsbedarf und Möglichkeiten im
täglichen Umgang mit der E-card
die Patienten und medizinischen Betreuern die Arbeit erschweren und
zeitraubenden zusätzlichen Aufwand
verursachen, wie:
-
Die bei der Einführung des KES
(Krankenscheinersatzes) über E-Card versprochene, aber noch nicht
realisierte Tages-Aktualität der Versicherungsdaten im E-Card-System
ist endlich umzusetzen
-
Aufnahme (mit Einverständnis des Patienten )
zusätzlicher Daten wie Adresse und
Dienstgeber sowie Vertrauens-/Hausarzt, Telephon, im Notfall zu
verständigende Angehörige, etc. auf die E-Card
-
Sozialhilfeempfänger, Privat- und
Sonderversicherte (somit alle in Österreich krankenversicherten Personen)
sind zumindest informell
(Bestätigung des aktuellen Versicherungsschutzes) in das E-Card-Informationssystem einbinden.
-
Zur korrekten
Identifikation der Patienten sind diese zu informieren, bei jeder
Inanspruchnahme medizinischer Leistungen mittels E-Card einen Lichtbildausweis unaufgefordert vorzuweisen
-
Ein vom Bürger/Patienten („Bürgerkarte“)
und Arzt (KES) jederzeit online tagesaktuell überprüfbarer
Versicherungsnachweis für jeden in Österreich Versicherten ist zu
garantieren, mit der Möglichkeit diesen Versicherungsnachweis, verbunden
mit Informationen auch über den Leistungsumfang der Versicherung und die
Pflichten des Versicherten wie Krankmeldungsfristen, etc. (entsprechend einer auch bei anderen
Versicherung üblichen „Polizze“) auszudrucken. Dazu muß auch die Sozialversicherungsgesetzgebung
der Notwendigkeit den Versicherungsnachweis tagesaktuell festzusetzen angepasst
werden (dzt. wird oft erst am Ende eines Arbeitsmonats die versichernde
Krankenkasse bekannt und so ist oft für 4 bis 6 Wochen der
Versicherungsstatus unklar !)
-
Arbeitsämter , Krankenkassen und Hauptverband
haben die technischen Voraussetzungen zu schaffen die Versicherungssituation
tagesaktuell elektronisch nachprüfbar zu halten und den Bürger/Patienten
nachweislich (Beleg !) über Änderungen zu informieren. (immer wieder
treten Situationen auf, wo Bürger/Patienten monate- oder sogar jahrelang nicht
versichert sind ohne von der zuständigen Krankenkasse benachrichtigt zu werden)
-
Bei Unklarheiten des Versicherungsanspruches
ist ein elektronisch kontaktierbarer Sofort-Auskunftsdienst der SV
einzurichten, der – analog dem ABS – binnen 30 Minuten eine Klärung
erreichen muß, ansonsten der Bürger/Patient als automatisch versichert gilt.
-
Ev. Kombination des
Personalausweises mit der E-Card (Vorteil: Photo
als Identitätsnachweis !)
-
Patienten/Ärzten/Apothekern/anderen auf
aktuelle E-Card Daten angewiesene Institutionen sind gegebenenfalls entstandener Mehraufwand und Schäden
durch nachweislich von Systemmängel verzögerten Versicherungsschutz zu ersetzen.
(z.B. nachträglich nicht ausbezahlte Honorare/Medikamentenkosten bei aktuell
nicht erkennbaren Versicherungsänderungen)
Stand:
9. 4.2009
Kontakt : office@initiative-elga.at
Partnerseite:
www.initiative-elga.at
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